Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Aufträge per STL oder Modellanlieferung an seramicCAM

§1 Geltungsbereich

  1. Folgende Verkaufsbedingungen gelten für die Lieferung und den Verkauf von dentaltechnischen prothetischen Leistungen, eingeschlossen zugehöriger Produkte der seramicCAM Dental Technology Center GmbH, Am Vietshof 2-4, 46236 Bottrop (nachfolgend seramicCAM genannt)
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur nach schriftlicher Anerkennung von seramicCAM.
  3. Jene Verkaufsbedingungen sind über die gesamte Dauer des Geschäftsverhältnisses gültig, sowie für alle zukünftigen für den Auftraggeber ausgeführten Dienstleistungen, ebenfalls, wenn die Vergütung der von seramicCAM angebotenen dentaltechnischen Dienstleistungen durch eine dritte juristische Person erfolgt.
  4. Unsere AGB gelten nur für Unternehmen im Sinne von 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von §310 Abs.1 BGB.

§2 Preisstrukturen und Zahlungsmöglichkeiten

  1. Die Berechnung der dentaltechnischen Dienstleistungen erfolgt, sofern schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, am Tage der Lieferung l.t. Preisliste von seramicCAM, exklusive Versandkosten, sowie Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
  2. Die Begleichung des Kaufpreises hat lasten- und kostenfrei und nur auf das Konto von seramicCAM zu erfolgen. Etwaige Skonti Abzüge sind nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.
  3. Der Kaufpreis ist, sofern nichts anderes abgemacht ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. können bei Zahlungsverzug berechnet werden. seramicCAM behält sich die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bei entsprechendem Nachweis vor.

§3 Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung

  1. Rechte zur Aufrechnung stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur sofern befugt, als sein Gegenanspruch auf selbigem Vertragsverhältnis beruht.

§4 Auftragsbearbeitung, Lieferung und Pflichten des Auftraggebers

  1. seramicCAM bearbeitet Aufträge i.d.R. ab dem Tage der Anlieferung bei seramicCAM. Die von seramicCAM angegebenen Lieferzeiten sind unverbindliche Einschätzungen, sofern eine Frist nicht explizit ausgemacht wurde. Bei höherer Gewalt verlängert sich adäquat, daraus resultierend, diese Frist.
  2. Fundamental für die o.g. Lieferzeiten sind, die termingerechte, sowie ordnungsgemäße Einhaltung der Auflagen des Auftraggebers, besonders die zeitgerechte Ablieferung der Zur Auftragsbearbeitung benötigten Auftragsformulare, Abformungen, Modelle, Bissnahmen etc. sowie die ausnahmslose Nutzung der der von seramicCAM legitimierten Datensatzformate (nachfolgend zusammenfassend ,,Arbeitsunterlagen‘‘). Weiter gilt die Bedingung der fristgerechten Selbstbelieferung von seramicCAM mit den zur Bearbeitung des Auftrags benötigten Rohmaterialien.
  3. Der Klient verpflichtet sich ausnahmslos alle von ihm mitgelieferten Arbeitsunterlagen desinfiziert und in für den Transport geeigneten Paketen anzuliefern, so wie Selbige ausreichend zu
  4. Seitens seramicCAM werden dentaltechnische Arbeiten desinfiziert, gleichwohl nicht steril geliefert. Der Versand wird nach Ermessen von seramicCAM über GO!-Express oder ein weiteres Logistikunternehmen ausgeführt.
  5. Wird die vereinbarte Lieferfrist überschritten, kann der Klient ausschließlich im Fall des Leistungsverzuges von seramicCAM, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern.
  6. Fällt der Klient in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige vertragliche Haupt- Nebenpflichten, so ist seramicCAM berechtigt, den ihm daraus entstehenden Schaden, inklusive möglicher Mehraufwendungen, ersetzt zu Darüber hinausfolgende Ansprüche bleiben im Vorbehalt von seramicCAM. Im Falle, dass besagte Voraussetzungen vorliegen, droht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder sogar des Untergangs der Kaufsache und geht ab diesem Zeitpunkt auf den Klienten über, der infolgedessen in Schuldner- oder Annahmeverzug geraten ist.

§5 Gefahrübergang bei Versandt

  1. Mit Versendung der Ware, d.h. mit verlassen der Produktionsstätte seramicCAM, geht jegliches Risiko, wie der zufällige Untergang der Ware, Verschlechterung / Beschädigung der Ware auf den Klienten über. Dies gilt unabhängig von Erfüllungsort, sowieFrachtkosten.
  2. Auf Kundenwunsch wird seramicCAM die Ware mit einer Transportversicherung absichern, die anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§6 Eigentumsvorbehalt

  1. seramicCAM behält sich das Eigentum an allen von Ihr produzierten und gelieferten zahntechnischen Arbeiten vor, bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen, sowie Nebenforderungen der Geschäftsverbindung. Für alle zukünftigen Produktionen und Lieferungen wird sich seramicCAM darauf berufen, auch wenn nicht stets ausdrücklich drauf hingewiesen wurde.
  2. Der Klient ist berechtigt die zahntechnischen Arbeiten ordnungsgemäß zu verarbeiten. Mit der Erteilung des Auftrags, tritt der Klient jegliche Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit der Behandlung und/oder der Benutzung der zahntechnischen Arbeiten erworben hat, in Höhe des mit seramicCAM vereinbarten Faktum- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Mit Abtretung der Forderungen, nimmt sich seramicCAM Dieser an. Auch nach Abtretung bleibt der Klient zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unangetastet davon ist seramicCAM weiterhin befugt, die Forderung selbst einzuziehen. Sofern der Klient seinen Zahlungsverpflichtungen aus vereinnahmten Erlösen einhält, sowie sich nicht in Zahlungsverzug befindet und insbesondere kein Antrag auf eine Eröffnung eines Insolvenz Verfahrens gestellt ist, oder eine Zahlungseinstellung vorliegt.

§7 Mängelhaftung

  1. Ein einwandfreies Arbeitsergebnis kann nur gewährleistet werden, wenn die Abformungen, Modelle und/oder Bissnahmen Lufteinschlüsse beinhalten, Verunreinigungen mit Blut und/oder Speichel aufweisen, ihnen Retraktionsfäden anhaften, sowie sie verzogene Stellen aufweisen und/oder nichtdie von seramicCAM freigegebenen Datensatzformate verwandt worden sind.
  2. Sämtliche zahntechnische Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik mit größter Sorgfalt angefertigt. seramicCAM hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle, Abformungen, Bissnahmen und Datensätze. Diese Arbeitsunterlagen sind für den Sitz der zahntechnischen Arbeit von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen die fehlerhaft im Sinne des vorstehenden § 7 (1) sind, können daher nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden.
  3. Eine mängelfreie Präparation ist die Grundvoraussetzung für Passform, sowie Stabilität der zahntechnischen Arbeit. Insuffiziente Abformungen, Modelle und Bissnahmen können von seramicCAM zurückgewiesen werden.
  4. Der Klient trägt die Verantwortung für die Folgen, für die auf Basis unzureichender Arbeitsunterlagen produzierten zahntechnischen Leistungen. Des Weiteren entfällt ebenfalls die Mängelhaftung für seramicCAM.
  5.  Unmittelbar nach Erhalt der Arbeit hat der Klient die Pflicht, die Arbeit nach Richtigkeit, sowie Vollständigkeit zu überprüfen. Reklamationen sind, innerhalb von 5 Arbeitstagen, schriftlich mittels Reklamationsformular an seramicCAM zu melden.
  6. Weißt die gelieferte zahntechnische Arbeit trotz aller Akribie einen Mangel auf, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so wird seramicCAM jene, vom Klienten unbearbeitete zahntechnische Arbeit vorbehaltlich fristgerechter Mängelbeanstandung Ersatzware liefern oder nachbessern. Innerhalb angemessener Frist ist seramicCAM immer berechtigt, die Ware nachzubessern. Alle für eine Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung benötigten Arbeitsunterlagen hat stets der Klient zur Verfügung zu stellen.
  7. (7) Für spätfolgende Mängel, die durch natürliche Abnutzung/ Verschleiß, sowie Schäden die nach dem Gefahrenübergang durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder auch auf Grund spezieller äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, bestehen keine Mängelansprüche. Bei einer unsachgemäßen Handhabung und Nachbearbeitung vom Auftraggeber oder Dritten, sowie der nicht fachgerechten Verklebung der zahntechnischen Arbeit und bei Einsetzen der zahntechnischen Arbeit auf einen nicht mehr vitalen Zahn, verfällt der Mängelanspruch ebenfalls. Die vorstehende Einschränkung bei einer Versorgung auf nicht vitalen Zähnen gilt jedoch nicht für Kronen, welche auch auf nicht vitalen Zähnen befestigt werden können.
  8. Mängelrügen sind vorerst auf das Recht zur Nacherfüllung des Mangels oder die Neulieferung einer einwandfreien zahntechnischen Arbeit beschränkt. seramicCAM bleibt die Entscheidung darüber vorbehalten. Der Klient hat das Recht, bei Fehlschlagen der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung angemessen herabzusetzen. Gesetzliche Schadensersatzrechte des Klienten bleiben hiervon unberührt.
  9. Mangelhafte Arbeitsunterlagen, die nach Rückversand seitens seramicCAM und Freigabe seitens des Klienten der unzureichenden Arbeitsunterlage und anschließender Freigabe bemängelt werden, bei denen eine Lieferung von neuen Abdrücken, Bissregistraten zur Neuanfertigung erfolgt, sowie bei Farb- und Materialänderungen außerhalb der ursprünglich angegebenen Farbe und Materialien, behält sich seramicCAM, vor einen Aufschlag von 20% des Gesamtpreises der Arbeit zzgl. Versandkosten, zu berechnen.

§8 Schadensersatz

  1. seramicCAM haftet nach Maßgabe folgender Bedingungen, nur bei Selbstverschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, sowie sonstigen Erfüllungshilfen.
  2. Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch seramicCAM ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet seramicCAM unbeschränkt.
  3. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Haftung von seramicCAM beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Leistungsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden
  4. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§9 Rechte an Know-how und Erfindungen

(1) Sämtliche bei seramicCAM existenten bzw. in der Zeit mit seramicCAM abgeschlossenen Verträge, gewonnene geheime, hochwertige, sowie Fortschrittliche Sachkenntnisse, wie auch Entwicklungen und Erfindungen und potentielle hinsichtliche gewerbliche Schutzrechte stehen, vorbehaltlich eigener Vereinbarungen bzw. der dem Klienten nach Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zustehenden Nutzung oder Verwendung der Liefergegenstände, allein seramicCAM zu.

§10 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Nebenanreden bestehen
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.